Chronologie der Causa Kreuzacker
Wie die Gemeinde Oberschleißheim unter Bürgermeister Kuchlbauer die Schaffung möglichen Wohnraums für die Bevölkerung am Kreuzacker unterlässt (Chronologie)
Am 17.03.2016 schreibt der Münchner Merkur:
Schleißheim plant Mietwohnungsblöcke am Kreuzacker„Oberschleißheim – Wohnraum für möglichst viele Menschen will die Gemeinde am Kreuzacker schaffen. Einfamilienhäusern und Reihenhäusern erteilen die Fraktionen eine Absage. Der Beschluss des Gemeinderats steht unter dem Eindruck der sich auch in Oberschleißheim zuspitzenden Wohnungsnot …
Die Gemeinde macht sich daher zunächst daran, das südöstliche Areal zwischen Moosweg und St. Margarethen-Straße zu überplanen …“
→ zum Artikel: www.merkur.de
Am 28.03.2016 schreibt die SZ:
Wohnquartier am Kreuzacker
Gemeinderat Oberschleißheim stimmt für viergeschossige Häuser und Stadtvillen„Das nächste Oberschleißheimer Neubaugebiet soll am sogenannten Kreuzacker entstehen. Zwischen Moosweg und St. Margarethen-Straße wird damit auf rund 1,6 Hektar Fläche begonnen, eine innerörtliche Baulücke zu schließen. Entstehen sollen mehrere Wohnblöcke für Geschosswohnungsbau …“
→ zum Artikel: www.sueddeutsche.de
Jeder, der das damals gelesen hat, hat vielleicht geglaubt, dass die Gemeinde danach zur Verwirklichung ihres Ziels, auf dem Kreuzacker Wohnraum zu schaffen, den Kontakt zu den Grundstückeigentümern sucht und ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der rechtlichen Baumöglichkeit einleitet. Geschehen ist aber unter Bürgermeister Kuchlbauer tatsächlich nichts.
Am 18.10.2016 hat der Gemeinderat, ohne überhaupt nur Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt zu haben, eine Richtlinie zur sozialen Bodennutzung beschlossen, mit der 30% Sozialwohnungen auf dem Kreuzacker für die Grundstückseigentümer verbindlich werden sollen. In dem Beschluss gibt die Gemeinde den Anlass für den Beschluss so an:
„In der Gemeinde Oberschleißheim herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Die Prognosen zeigen auch in den kommenden Jahren für die Gemeinde Oberschleißheim ein starkes Bevölkerungswachstum …“
Der Beschluss sieht die Zustimmung der Grundstückseigentümer durch städtebaulichen Grundvertrag vor. Obwohl es sich dabei um ein einfaches Vertragswerk handelt, dauerte es unter Bürgermeister Kuchlbauer bis zum 24.05.2017, bis dieser Grundvertrag zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern des Kreuzackers abgeschlossen werden konnte.
In dem Vertrag vom 24.05.2017 heißt es ausdrücklich:
„Die Realisierung des Vorhabens soll planungsrechtlich über die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, nach Maßgabe der bisher dazu gefassten Beschlüsse für das Vorhaben die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, wenn auch die vorstehenden städtebaulichen Ziele realisiert werden können.“
Schon im Vorgriff darauf schreibt
am 27.04.2017 die SZ:
Günstiger Wohnraum
Oberschleißheim setzt in Baugebiet auf Soziale BodennutzungVon Klaus Bachhuber, Oberschleißheim
„Das nächste Neubaugebiet in Oberschleißheim zwischen der St.-Margarethen-Straße und dem Schäferanger könnte heuer noch konkret werden. Dort soll ein Drittel der Wohnungen vergünstigt angeboten werden. Die Eigentümer der beiden Parzellen nördlich des Mooswegs haben sich mit dem Rathaus grundsätzlich auf die Vorstellungen zur „Sozialen Bodennutzung“ geeinigt, die der Gemeinderat vorgegeben hatte. Schon in einer der nächsten Sitzungen könnte der Gemeinderat über die Städtebaulichen Verträge entscheiden. Dann könnten die Grundbesitzer konkret planen …“
→ zum Artikel: www.sueddeutsche.de
Wider Erwarten und entgegen dem Vertrag unternahm die Gemeinde unter Bürgermeister Kuchlbauer auch nach dem Vertragsabschluss vom 24.05.2017 keine Schritte zur Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage.
In Bezug auf die vom Gemeinderat nunmehr anscheinend vorausgesetzten Planungen der Grundbesitzer schreibt
am 07.09.2017 die SZ:
Weg frei für Neubaugebiet
Am Schäferanger könnten Wohnungen entstehen„Das nächste Oberschleißheimer Neubaugebiet wird wohl am Schäferanger entstehen. Während Baupläne am Kreuzacker schon seit Jahren vorliegen und eine große Siedlungsentwicklung für Mittenheim gerade diskutiert wird, liegen für die Fläche nördlich des Mooswegs und östlich des Schäferangers jetzt konkrete Pläne vor. Nach den Sommerferien könnte der Gemeinderat in die Genehmigungsverfahren einsteigen …
Während aber am Kreuzacker offenbar noch geplant wird, ist man am Schäferanger damit schon fertig. Im Rathaus liegt bereits ein Planungsvorschlag. Der Gemeinderat hatte bereits vorgegeben, dass dort Wohnblöcke entstehen sollen. Die genauen Vorstellungen der Bauherrn werden nun nach der Sommerpause dem Bauausschuss des Gemeinderats vorgestellt.“
→ zum Artikel: www.sueddeutsche.de
Jeder, der das gelesen hat, mag geglaubt haben, dass sich die Gemeinde um die Planungen der Grundstückseigentümer kümmert. Schließlich will die Gemeinde angeblich Wohnraum für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger schaffen. Geschehen ist unter Bürgermeister Kuchlbauer tatsächlich aber nichts.
Die Vorstellung der Bebauungspläne für das Grundstück am Schäferanger erfolgte durch die mittlerweile an die Stelle der Grundstückseigentümer getretene Firma Conceptbau in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2017. In der Sitzung wurde aus dem Kreis der Gemeinderäte geäußert, dass man dringend auf die Planung für den Kreuzacker warten würde. Alle in der Sitzung aus dem Kreis der Gemeinderäte kundgegebenen Anregungen wurden von den Eigentümern des Kreuzackers nach der Sitzung so weit wie möglich aufgegriffen und von ihrer Vorhabenträgerin Firma Baywobau in die Bebauungsplanung für den Kreuzacker integriert.
Das konkrete Konzept für die Bebauung des Kreuzackers wurde der Gemeinde mit Schreiben der Firma Baywobau vom 16.10.2017 übermittelt. Das Konzept bestand aus einem Plan des Architekten Ketterer, der das Vorhaben zeigt, und aus einer schriftlichen Abhandlung, der das Vorhaben und seine Besonderheiten erläutert. Das Konzept bestand aus zwei Varianten, aus denen der Gemeinderat die ihm genehmere auswählen sollte.
Im Schreiben wurde folgender Beschlussfassung des Gemeinderates erbeten:
„Der Gemeinderat beschließt, dem Konzept der Baywobau Immobilien AG vom 16.10.2017 für die Bebauung des Grundstücks „Kreuzacker“ nach der Planung des Architekten Ketterer / nach der Planung der Variante A näher zu treten und erklärt seine Bereitschaft, auf dieser Konzeptgrundlage einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.“
Am Ende des Schreibens heißt es:
„Sollten Sie im Vorfeld der Beschlussfassung Bedarf an persönlichen Besprechungen in Bezug auf das Konzept sehen, kommen wir dem gerne nach.“
→ zum Schreiben vom 16.10.2017 (PDF)
Eine Kontaktaufnahme seitens der Gemeinde gab es unter Bürgermeister Kuchlbauer daraufhin nicht. Eine Besprechung wurde von Bürgermeister Kuchlbauer anscheinend auch nicht gewünscht.
Mit Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Guldenkirch vom 07.12.2017 wurde nochmals für eine positive Beschlussfassung geworben und auch am Ende dieses Schreibens heißt es:
„Wenn Sie es wünschen, ist die Vorhabenträgerin selbstverständlich dazu bereit, das Vorhaben in der Sitzung vom 11.12.2017 auch noch persönlich vorzustellen und für weitergehende Fragen zur Verfügung zu stehen.“
→ zum Schreiben vom 07.12.2017 (PDF)
Auch zu diesem Schreiben gab es seitens der Gemeinde unter Bürgermeister Kuchlbauer keine Kontaktaufnahme.
Unter Bürgermeister Kuchlbauer wurde über den Beschlussantrag vom 16.10.2017 in der Sitzung vom 11.12.2017 nicht entschieden. Die vorliegende Planung und der Beschlussantrag wurden vollständig ignoriert. Stattdessen wurde ein sog. Eckdatenbeschluss gefasst, der nicht zu den vorliegenden Planungen passte und der auffällig niedrige Bebauungseckdaten von 1,0 GFZ und 0,4 GRZ vorgibt.
Auch nach dieser Beschlussfassung wurde von der Gemeinde das Gespräch zu den Grundstückeigentümern bzw. zu der Vorhabenträgerin Firma Baywobau nicht gesucht.
Weil der Eckdatenbeschluss aus Sicht der Grundstückeigentümer des Grundstücks Kreuzacker und der Vorhabenträgerin Firma Baywobau ohne weiteres möglichen und städtebaulich verträglich realisierbaren Wohnraum verhindert, wurden Bürgermeister Kuchlbauer und die Fraktionsvorsitzenden der verschiedenen Parteien mit Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Guldenkirch vom 12.01.2018 um ein Gespräch gebeten.
→ zum Schreiben vom 12.01.2018 (PDF)
Bürgermeister Kuchlbauer war auch jetzt nicht zu einem Gespräch willens oder in der Lage. Seine Antwort herauf mit E-Mail vom 17.01.2018 lautet:
„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Guldenkirch,
ich begrüße es, dass die Vorhabenträgerin Baywobau sich beim Bürgermeister und der Bauamtsleitung vorstellen möchte.
Wie Sie richtig schreiben, handelt es sich um einen Grundsatz und Eckdatenbeschluss des Gemeinderates. Es obliegt nun Ihnen und Ihrer Mandantschaft diesen Grundsatz- und Eckdatenbeschluss umzusetzen. Ein Gespräch mit mir und den Fraktionsvorsitzenden zu diesem Thema halte ich daher nicht für notwendig. Es bleibt Ihnen natürlich überlassen, Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden zu suchen.“
Am 08.03.2018 kam es zumindest zu einem Gespräch mit der CSU Oberschleißheim, die als einzige Fraktion auf die Gesprächsbitte eingegangen war.
Aufgrund des weder vor-, noch nachbesprochenen Eckdatenbeschlusses ließ die Vorhabenträgerin die Planung für die Bebauung des Kreuzackers von dem Architekten Ketterer überarbeiten und reichte sie zur Beschlussfassung hierüber mit Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Guldenkirch vom 27.04.2018 bei der Gemeinde ein. Auch in diesem Schreiben heißt es am Ende:
„Die Vorstellung der Planung im Gremium durch die Vorhabenträgerin wird angeboten.“
→ zum Schreiben vom 27.04.2018 (PDF)
Über die Planung gemäß Schreiben vom 27.04.2018 wurde seitens der Gemeinde unter Bürgermeister Kuchlbauer nicht beraten und nicht entschieden und mit den Grundstückseigentümern bzw. der Vorhabenträgerin auch nicht gesprochen.
Auf die Tagesordnung gesetzt wurde der Vorgang erst für die Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 24.09.2018. Konkurrierend dazu wurde aber ein Antrag der Mehrheit aus der Partei des Bürgermeisters (FW), der SPD und der FDP, wonach nicht über die vorhandenen Pläne beraten und entschieden werden, sondern die Gemeinde ein Planungsbüro mit einer eigenen Planung beauftragen soll. Derart vor den Kopf gestoßen, sagten die Vorhabenträgerinnen ihre Teilnahme an der Sitzung ab und wandten sich mit einem offenen Brief an die Gemeinde (siehe hierzu oben).
Der Inhalt der Beschlussfassung vom 24.09.2018 wurde den Vorhabenträgern am 12.10.2018 von der Gemeinde mitgeteilt. Ihnen bleibt jetzt nur abzuwarten, bis sich herausstellt, ob das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro ihre Pläne unterstützt oder ob es mit dazu beiträgt bzw. dazu beitragen soll, dass kein Wohnraum in Oberschleißheim entsteht.
Aus Sicht der Grundstückseigentümer und der Vorhabenträgerinnen sieht ein ehrliches Bemühen, Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen, anders aus. Auch sollte ein Bürgermeister einer großstadtnahen Gemeinde mit mehr als 12.000 Einwohnern dazu in der Lage sein, von der Gemeinde gewünschte Wohnraumprojekte voranzubringen. Wie hieß es doch in dem Artikel vom 17.03.2016?: „Wohnraum für möglichst viele Menschen will die Gemeinde am Kreuzacker schaffen.“
Rechtsanwalt
Thomas Guldenkirch